Rechtsprechung
VG Aachen, 12.10.2006 - 16 K 2028/05.PVL |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,35963) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2001 - 1 A 5600/99
Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung der Personalvertretung zu einer …
Auszug aus VG Aachen, 12.10.2006 - 16 K 2028/05
Allerdings verliert ein in der Erörterung vorgebrachter Einwand des Personalrats, der - wie hier übereinstimmend angenommen - nicht offensichtlich außerhalb des eingeräumten Mitbestimmungsrechts liegt, seine Beachtlichkeit im Rahmen der Zustimmungsverweigerung nach § 66 Abs. 3 Satz 4 LPVG nicht schon deshalb, weil sich der Dienststellenleiter in der Erörterung damit auseinandergesetzt und erläutert hat, warum er den Einwand - vermeintlich - als unschlüssig erachtet, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. Juni 2001 - 1 A 5600/99.PVL -, PersR 2001, 304 = PersV 2002, 216. - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1980 - CL 10/80
Auszug aus VG Aachen, 12.10.2006 - 16 K 2028/05
Dabei ist zu beachten, dass die Begründungspflicht die - materiell-rechtliche - Pflicht der Beteiligten zu vertrauensvoller Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 LPVG konkretisiert und den Zweck, dem Dienststellenleiter die Entscheidung über das weitere Verfahren unter Berücksichtigung der für den Personalrat wesentlichen Gesichtspunkte zu ermöglichen, erfüllen soll, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29. Juli 1980 - CL 10/80 -, a.a.O.